Prüfungsvorbereitung zum Sachkundigen nach Grundsatz 312-096, persönlicher Schutzausrüstung
Zielgruppe der Schulung zur befähigten Person für die Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Grundsatz 312 – 906
Die persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz muss hohen Anforderungen entsprechen, da sie vor schweren Verletzungen oder vorm Tot schützen muss. So ist neben sachgerechter Anwendung auch die regelmäßige Prüfung dieser Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz erforderlich. Diese Prüfungen müssen von Sachkundigen durchgeführt werden. Dazu ist eine gründliche und umfassende Ausbildung zum Sachkundigen erforderlich.
Seminarziele
Der Teilnehmer ist nach dem Seminar in der Lage, die sachgerechte Anwendung und den arbeitssicheren Zustand von persönlichen Schutzausrüstungen zu beurteilen sowie die vorgeschriebenen Prüfungen nach DGUV Grundsatz 312-906 selbst durchzuführen. Sachkundige sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung Erfahrungen und ausreichend Kenntnis auf dem Gebiet der PSAgA haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Anschlagmitteln beurteilen können.
Der jeweilige Unternehmer entscheidet, wen er zum Sachkundigen auf Grund der Berufserfahrung und Ausbildung stellt.
Schulungsinhalte
- Vorstellung der DGUV Regel 112-198 und gesetzliche Grundlagen
- Materialkunde
- Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
- Auswahl der Anschlagpunkte
- Regelmäßige Prüfungen nach DGUV Grundsatz 312 – 906
- Praktische Übungen zur Beurteilung der Arbeitssicherheit